Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landeselternrat Sachsen-Anhalt ist bemüht, diese Website nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) und der dazu erlassenen Verordnung (BGG-VO LSA) barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website landeselternrat-lsa.de mit allen dort veröffentlichten Seiten.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den Anforderungen nach § 16 BGG LSA weitgehend vereinbar. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA übernimmt. Die unten aufgeführten Inhalte sind von der Barrierefreiheit ausgenommen oder noch nicht abschließend geprüft.

Nicht barrierefreie Inhalte

Dokumente zum Herunterladen

Die als PDF bereitgestellten Broschüren — der Elternwegweiser und der Brief für Schulanfänger — wurden nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Sie stammen aus einem Satzprogramm und enthalten voraussichtlich keine durchgängige Auszeichnung von Überschriften, Lesereihenfolge und Alternativtexten. Dasselbe gilt für die 40 Pressemitteilungen, Briefe und Wahlprüfsteine, die als PDF zu älteren Meldungen gehören. Wir stellen Ihnen die Inhalte auf Anfrage in einer zugänglichen Form zur Verfügung.

Inhalte anderer Anbieter

Unsere Seiten verweisen auf Rechtstexte, Formulare und Angebote anderer Stellen — etwa das Landesrecht Sachsen-Anhalt, das Bildungsministerium oder das LISA. Auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss.

In zwei älteren Meldungen im Archiv sind Inhalte fremder Anbieter eingebettet (ein Video, ein Spendenformular). Sie laden nur nach ausdrücklicher Zustimmung. Auch für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.

Übernommene Archivbeiträge

Die 114 Meldungen aus den Jahren 2015 bis 2025 wurden aus dem bisherigen System übernommen. Jedes Bild darin hat einen Alternativtext, der nach Ansicht des Bildes neu geschrieben wurde. Eine redaktionelle Durchsicht durch den Landeselternrat steht noch aus.

Noch nicht geprüft

Die bisherige Prüfung war eine technische Selbstbewertung. Nicht geprüft wurden:

  • die Bedienung mit einem Screenreader durch Nutzerinnen und Nutzer dieser Technik
  • die vollständige Bedienung ausschließlich über die Tastatur durch eine Person
  • die Verständlichkeit der Sprache nach den Maßstäben für einfache Sprache

Diese Prüfungen sollen nachgeholt werden. Rückmeldungen dazu sind uns besonders willkommen.

Was bereits geprüft ist

Geprüft wurden am 24. Oktober 2026 alle Seitentypen bei Bildschirmbreiten von 320, 375 und 1280 Pixeln:

Kontraste
Jeder Textabschnitt wurde gegen seinen tatsächlichen Hintergrund gemessen. Alle Werte erfüllen die Anforderung von 4,5 : 1 beziehungsweise 3 : 1 bei großer Schrift.
Struktur
Je Seite genau eine Hauptüberschrift, keine übersprungenen Gliederungsebenen, ausgezeichnete Seitenbereiche und Sprachangabe.
Tastaturbedienung
Sprungmarke zum Inhalt, sichtbarer Fokusrahmen von 3 Pixeln mit einem Kontrast von 16 : 1 auf hellem und 10 : 1 auf dunklem Grund.
Formular
Alle Felder sind beschriftet, Fehlermeldungen werden dem Feld zugeordnet und angekündigt.
Bedienelemente
Alle Schaltflächen und Verweise erreichen mindestens 24 × 24 Pixel.
Vergrößerung und Textabstand
Der Inhalt läuft bei 320 Pixeln Breite nicht seitlich über, auch nicht bei vergrößerten Zeilen-, Wort- und Zeichenabständen.
Bewegung
Die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ wird beachtet. Nichts auf der Seite bewegt sich länger als fünf Sekunden von selbst.

Datum dieser Erklärung

Erstellt am 15. August 2026, zuletzt überprüft am 24. Oktober 2026 nach der Neugestaltung der Startseite. Grundlage ist eine Selbstbewertung der technischen Umsetzung. Die Erklärung wird überprüft, sobald sich Gestaltung oder Aufbau der Website wesentlich ändern.

Barrieren melden

Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie an der Nutzung hindert? Sagen Sie es uns — wir bessern nach und melden uns zurück.

Bitte nennen Sie dabei möglichst die Seite und was genau nicht funktioniert hat. Nach § 16b Nr. 4 BGG LSA antworten wir Ihnen innerhalb eines Monats.

Ombudsstelle

Haben Sie uns eine Barriere gemeldet und innerhalb eines Monats keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) wenden. Sie ist über die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt erreichbar.

Die Ombudsstelle sucht gemeinsam mit beiden Seiten eine außergerichtliche Lösung. Das Verfahren ist kostenlos, ein rechtlicher Beistand ist nicht erforderlich.

Anschrift
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon
0391 – 567 45 64
E-Mail
behindertenbeauftragtermssachsen-anhaltde
Im Netz
behindertenbeauftragter.sachsen-anhalt.de

Verbandsklagerecht

Nach § 19 BGG LSA können anerkannte Verbände Klage erheben, wenn eine öffentliche Stelle gegen die Vorschriften zur Barrierefreiheit verstößt.

Quelle: https://landeselternrat-lsa.de/barrierefreiheit/ · Landeselternrat Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg

Nach oben