VORLÄUFIGE POSITIONIERUNG „UNVERSCHÄMT KURZE ANHÖRUNGSFRIST vom BILDUNGSMINISTERIUM! – WÄHREND DER FERIEN & DENNOCH GESCHAFFT!“

Fristgerechte, dennoch kurzfristige vorläufige Positionierung des LER zum Entwurf der Änderung des Schulgesetzes LSA

Der Landeselternrat hat nach der Ablehnung einer beantragten Fristverlängerung durch das Bildungsministerium fristgerecht am 11.10. eine vorläufige Positionierung zum Entwurf der Änderungen am Schulgesetz eingereicht.

Bemerkenswert ist nicht nur die kurze Anhörungsfrist vom 29.9. bis 11.10. 2017, sondern auch der Fakt, dass diese von dem selben Ministerium auferlegt wurde, was im Wesentlichen für Demokratieerziehung verantwortlich zeichnet und auf diese Weise gesetzlich zugesicherte Mitwirkungsrechte demokratisch gewählter Vertreter einschränkte.

Schwerpunkte der Positionierung sind:
Zu den Grundschulverbünden

Grundschulverbünde wurden vor der letzten Schließungswelle vom Landeselternrat angeregt. Sie könnten lt. Ministeraussage frühestens 2021 (wieder) notwendig werden.

Das Gesetz nutzt diese Idee aber, um jahrgangsübergreifenden Unterricht als „eine wesentliche Organisationsform der Grundschule“ zu definieren und insbesondere dies auch für die 3. und 4. Klasse zu verlangen. Hierzu fehlen nach unserer Einschätzung aktuell die Grundlage, z.B. positive Erfahrungen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht oder die zugehörige Ausbildung der Lehrer.

Sekundarschulen
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden interessenbezogenen Förderung von Schülern/Innen in Deutschland und Europa erscheint es geradezu unglaublich, die neigungsorientierten Wahlpflichtangebote (bislang ab Klasse 7) nun gänzlich abzuschaffen. Für viele Schüler sind sie ein regelrechter Motivationsanker.

Zur Tätigkeit von Quer-und Seiteneinsteigern
Bei der derzeitigen Bewerbersituation sind wir auch auf Seiteneinsteiger angewiesen, diese müssen aber sinnvoll vorbereitet und begleitet werden.

Zum Beginn der Schulpflicht
Da wir davon ausgehen, dass der vorzeitige Eintritt der Schulreife gleichwahrscheinlich ist wie der verspätete, sollte es für beide Fälle auch gleich niedrige Hürden zurVerschiebung der Schulpflicht geben.

Anhörungsfristen
Wie das Beispiel dieser Anhörung zeigt, sind gesetzliche Vorgaben zur Angemessenheit von Anhörungsfristen nötig.