Neues zum Beginn der Schulpflicht

Seit dem 15.09.2018 gibt es einen geänderten Erlass zur Aufnahme in die Grundschule. Neu ist hier nun, dass unabhängig davon, ob für das Kind Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII bezogen werden, der Beginn der Schulpflicht – in Einzelfällen und auf Antrag – um ein Jahr verschoben werden kann. Der Landeselternrat hat sich seit Jahren für eine solche Regelung eingesetzt. Besonders für Kinder, die kurz vor dem Stichtag (1.7.) geboren wurden, kann dies eine hilfreiche Option sein.

Aktuell erhalten viele Eltern die Aufforderung zur Anmeldung bei der Grundschule und sollten bei Bedarf diese Regelung nutzen.