Landesverfassungsgericht beschließt einstweilige Anordnung zum Volksbegehren
Das Landesverfassungsgericht hat am 13.7.2020 eine einstweilige Anordnung beschlossen: Bis zur endgültigen Entscheidung werden nun die Unterschriftensammlung bis 18.8. abgeschlossen und die Listen fristgerecht eingereicht. Anschließend wird dann eine neue (kurze) Sammlung, deren Unterschiften bei positiver Hauptsache-Entscheidung des Gerichtes dazugerechnet werden, bis zum 16.9.20 folgen.
Dies ist in Anbetracht der Entscheidung der Landesregierung, die dem Bündnis im Juni mitteilte, dass es für den Mai keine Verlängerung geben kann, zunächst ein positives Ergebnis. Die Formalien mit getrennten Listen für die Zeit bis zum 18.8. und einem zusätzlichen Zähl- und Sortieraufwand zeitgleich zur zweiten Sammlung treiben den Aufwand für das Bündnis natürlich in die Höhe.