Landeselternrat gegen Vorhaben zur Änderung der Übergangsverordnung

Das Vorhaben des Bildungsministeriums, Schülerinnen und Schüler (im Folgenden „SuS“) künftig nicht mehr die Schulform zu Beginn des zweiten Halbjahres wechseln zu lassen, sieht der Landeselternrat als unnötigen Eingriff in die Wahlfreiheit der Schulform, der fatale Folgen haben wird.
Es bleibt unerfindlich, weshalb sich aus einem Wechsel der Schulform zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres besondere Schwierigkeiten für solche SuS ergeben sollen, die aus dem Gymnasium an die Sekundarschule – also in eine Schulform mit geringeren Anforderungen – wechseln.
Dabei sind eher geringere Schwierigkeiten zu erwarten, als bei solchen Kin­dern, die aufgrund eines bloßen Ortswechsels (unabhängig von Schulhalbjahresgrenzen!) in einer Schulform mit demselben Ab­schlussziel an einer anderen Schule weiter beschult werden. (mehr in der Pressemitteilung)