Im Lockdown: 5. Plenartagung des LER fand online statt
Mitten im zweiten Lockdown fand am 20.02.2021 von 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr die 5. Plenartagung des Landeselternrats Sachsen-Anhalt per Videokonferenz statt. Dies ermöglichte der Stadtelternrat Halle, der den Webkonferenzraum zur Verfügung stellte. Der Vorsitzende berichtete zu Beginn über die enorme und vielfältige Belastung der Eltern durch die Folgen der Pandemie, was sich auch durch eine stark gestiegene Anzahl an Anfragen und Meinungsäußerungen bemerkbar macht, die seit Monaten an den Vorstand des Landeselternrats herangetragen werden. Außerdem informierte er zu den Gesprächen mit dem Bildungsministerium über Maßnahmen der Unterrichtsfortführung unter Pandemiebedingungen.
Ein besonders drängendes Problem ist der flächendeckend nur schlecht bis überhaupt nicht funktionierende Online-Unterricht als interaktive Form des Distanzunterrichts. Nach eingehender Diskussion im Plenum wurde folgender Antrag mehrheitlich beschlossen und an das Bildungsministerium weitergeleitet:
„Der LER fordert, dass in SEK I und SEK II jede Lehrkraft mindestens eine Online-Stunde pro Woche und Klasse im jeweiligen Fach abhält.
Die Beschulung an Grundschulen soll mit mindestens zwei Stunden pro Tag und Klasse in Online-Präsenz der Schülerinnen und Schüler erfolgen, sofern die Grundschulen nicht im Präsenzunterricht arbeiten.
Bei Förderschulen ist Online-Unterricht nach dem Bedarf der jeweiligen Schüler durchzuführen, soweit ein Unterricht in Präsenz nicht möglich ist.
Land und Schulträger haben für die technischen Voraussetzungen Sorge zu tragen.“
Mittelfristig enorm wichtig, derzeit jedoch aufgrund der Pandemie weder bei vielen Elternvertretern noch bei der Presse im Fokus, ist die neue Schulentwicklungsplanungs-Verordnung (SEPl-VO 2022), welche bereits seit 28.10.2020 in Kraft ist. Gemäß der SEPl-VO 2022 sind die Mindestschülerzahlen für die Bildung von Anfangsklassen erhöht worden, wodurch der Bestand vieler Schulen im ländlichen Raum gefährdet ist. Auch für Neugründungen von Schulen in Mittel- und Oberzentren können die geforderten Mindestschülerzahlen ein Hemmnis werden. Der LER hatte bereits am Montag zuvor an alle Kreiselternräte in einer Videokonferenz appelliert, Probleme durch die SEPl-VO 2022 vor Ort zu sammeln, und an den LER-Vorstand heranzutragen. Mehr zur SEPl-VO 2022 finden Sie hier.