Forderungen des LER zur Weiterführung der Schulsozialarbeit

Mit dem neuen ESF Plus-Programm verringert sich der EU-Beteiligungssatz bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit ab August 2022 von 80 auf 60 Prozent. Die übrigen 40 Prozent sollen laut der neuen Förderrichtlinie zu gleichen Teilen vom Land und den Landkrei­sen bzw. kreis­freien Städten finanziert werden. Für die Netzwerkstellen sollen letztere künftig sogar 40 Prozent der Finanzierung übernehmen. Mit Blick auf die durch Corona teils äußerst defizitäre Haushaltslage einiger Landkreise bzw. kreisfreier Städte ist nicht klar, woher diese 20 Prozent kommen sollen.

Der Landeselternrat fordert, die Schulsozialarbeit im bisherigen Umfang weiterzuführen.

Mehr dazu in der Pressemitteilung.