30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Am 20.11.1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung angenommen. Sie wurde in Deutschland 1992 ratifiziert, 2010 wurden die dabei erklärten Vorbehalte aufgehoben, wodurch sie in Gänze zu Bundesrecht wurde.
Ein denkwürdiger Tag. Er lädt ein, darüber nachzudenken, wie es bei uns im Land mit der Umsetzung dieser Rechte steht. So steht in der Konvention beim Recht auf Bildung auch etwas von Chancengleichheit. Sachsen-Anhalt rückt durch eine in den letzten Jahren immer schlechter werdende Unterrichtsversorgung fortwährend davon ab.